Weder noch, du bist nutzungsberechtigt und als solches geniesst du ein exklusives und im Grundbuch eingetragenes Recht, die Wohnung fast uneingeschränkt während 10 Jahren zu nutzen. Als «Quasi-Stockwerk-Eigentümer» hast du dadurch deine Wohnung selber zu unterhalten sowie Betriebskosten mit zu tragen (vgl. spätere Fragen weiter unten).
Die «Lex Koller» gilt analog dem Eigentum auch für unser Vertragswerk. Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, ist es demnach verwehrt, das Nutzungsrecht an einer PANDO-Einheit zu erwerben. Staatsbürger von EU / EFTA-Staaten mit Aufenthaltsbewilligung B / C sind aber Schweizer Bürgern gleichgestellt. Nicht EU- / EFTA-Bürger benötigen für einen uneingeschränkten Erwerb die Aufenthaltsbewilligung C.