top of page
FAQ
-
Bin ich im PANDO-Modell Miteigentümer oder Investor?Weder noch, du bist nutzungsberechtigt und als solches geniesst du ein exklusives und im Grundbuch eingetragenes Recht, die Wohnung fast uneingeschränkt während 10 Jahren zu nutzen. Als «Quasi-Stockwerk-Eigentümer» hast du dadurch deine Wohnung selber zu unterhalten sowie Betriebskosten mit zu tragen (vgl. spätere Fragen weiter unten).
-
Inwiefern können Ausländer vom Angebot Gebrauch machen?Die «Lex Koller» gilt analog dem Eigentum auch für unser Vertragswerk. Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, ist es demnach verwehrt, das Nutzungsrecht an einer PANDO-Einheit zu erwerben. Staatsbürger von EU / EFTA-Staaten mit Aufenthaltsbewilligung B / C sind aber Schweizer Bürgern gleichgestellt. Nicht EU- / EFTA-Bürger benötigen für einen uneingeschränkten Erwerb die Aufenthaltsbewilligung C.
-
Wer hat Einsicht in das Grundbuch?Dritte haben keine Einsicht in das Grundbuch, wohl aber in das Kataster. Das heisst, dass Dritte lediglich ausfindig machen können, wer die Eigentümerin einer Stockwerkeigentumseinheit ist – sie sehen jedoch nicht, dass eine Dienstbarkeit auf deinen Namen eingetragen ist. Diese Information ist höchstvertraulich und nicht frei zugänglich.
-
Muss ich an der Stockwerkeigentümerversammlung teilnehmen?Du bist berechtigt, nicht aber verpflichtet, an der Stockwerkeigentümerversammlung teilzunehmen.
-
Was für Rechte habe ich an der Stockwerkeigentümerversammlung?Dein Stimmrecht umfasst Traktanden, über die mit einfachem Mehr entschieden wird. Wir müssen uns jeweils über die Teilnahme an der Versammlung vorab verständigen.
-
Was passiert, wenn eine Immobilie während der Nutzungsperiode durch die Eigentümerin verkauft würde?"Vertraglich ist geregelt, dass die Eigentümerin sämtliche Rechte und Pflichten an die neue Eigentümerin zu übertragen hat. Würde ein PANDO-Bewohner Schaden erleiden, so wäre die Eigentümerin zusätzlich schadenersatzpflichtig.
-
Kann ich meine Vorsorge (Pensionskasse, 3. Säule) für die Einmalzahlung zu Beginn verwenden?"Nein, das ist nur beim Eigentum möglich. Die Eigenkapital-Anforderung im PANDO-Modell ist jedoch wesentlich tiefer als beim Eigentum. Die Einmalzahlung ist variabel, d.h. du bestimmst, wieviel du zu Beginn zahlst. Dabei gilt: je höher deine Einmalzahlung, desto höher deine Gesamtwohnkostenersparnis über die Nutzungsperiode.
-
Ist eine weitergehende Sicherheit à la Mietzinsdepot zu leisten?Nein, wir regeln lediglich vertraglich, dass die Wohneinheit im Originalzustand und gebrauchsfähig – unter Berücksichtigung einer ordentlichen Abnützung bei sachgerechtem Gebrauch – zurück zu geben ist.
-
Wer trägt die Notariats- und Grundbuchkosten?Ähnlich einem Immobilienkauf werden diese Kosten 50-50 aufgeteilt zwischen dir und der Eigentümerin. Als Richtwert sind mit ca. CHF 300-450.- pro Partei zu rechnen, je nachdem wie viele Fragen oder Themen am Notariatstermin noch besprochen werden. Über eine Nutzungsperiode von 10 Jahren hinaus machen diese Kosten ca. CHF 2.50-3.75 pro Monat aus, was den Betrag relativieren sollte.
-
Welche Unterhaltskosten muss ich in meiner Wohnung übernehmen?Du bist einem Stockwerkeigentümer sehr ähnlich gestellt und musst nicht nur den kleinen Unterhalt und die Nebenkosten wie ein Mieter begleichen, sondern deine Wohneinheit gänzlich selber unterhalten. Als Beispiel kann eine defekte Badzimmer-Armatur oder ein kaputter WC-Deckel aufgeführt werden, welche beide in der klassischen Miete durch den Vermieter ersetzt würden, im PANDO-Modell jedoch durch den Nutzungsberechtigen selber zu ersetzen und finanzieren sind. – Eine Ausnahme stellen elektrische und sanitäre Geräte dar, welche nach Ablauf ihrer Lebensdauer kostenfrei durch die Eigentümerin ersetzt werden, wenn sie defekt / beschädigt sind.
-
Was für Kosten trage ich aus dem Allgemeinteil?Du trägst die gleichen Nebenkosten wie ein Mieter tragen würde. Du musst aber zusätzlich einen Beitrag an die Betriebs- und Unterhaltskosten der Liegenschaft zahlen. Das Stockwerkeigentümerreglement bildet dafür die Basis. Als beispielhafter Unterschied zur Miete kann die Gebäudeversicherung aufgeführt werden, welche ebenfalls als Teil der Nebenkosten mitzutragen ist. Der allgemeine Gebäudeteil sowie umliegende Allgemeinflächen werden grundsätzlich durch die Eigentümerin unterhalten und instandgehalten, respektive – analog der Miete – über die Nebenkosten verrechnet. Sind Reparaturen am Gebäude (Fenster, Dach, Heizung etc.) nötig, so sind diese Kosten ebenfalls durch die Eigentümerin selber zu tragen und können nicht an dich verrechnet werden.
-
Was sind die steuerrechtlichen Konsequenzen für mich als PANDO-Bewohner?Es gibt keinerlei steuerrechtliche Konsequenzen oder einen diesbezüglichen Mehraufwand für den PANDO-Bewohner. Im spezifischen fallen demnach weder Grundstückgewinnsteuer noch Vermögenssteuer an. Gleichermassen ist kein Eigenmietwert zu versteuern auf Seiten der Einkommenssteuer.
-
Kann ich frei kündigen während der Nutzungsperiode?Nein, weder kannst du der Eigentümerin noch kann die Eigentümerin dir kündigen. Du kannst die Wohneinheit aber jederzeit im Rahmen der Vertragsbedingungen vermieten, ohne die Einwilligung der Eigentümerin einholen zu müssen. Im gegenseitigen Einverständnis kann im Extremfall jedoch das Vertragsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden – z.B. in einem schweren Krankheits- oder Pflegefall. Dies ist vertraglich auch so geregelt.
-
Kann ich das Nutzungsrecht jemand anderem übertragen oder vererben?Nein, das Recht ist höchstpersönlich und nicht übertrag- oder vererbbar. Ein Spezialfall stellen Ehepaare dar, die beide/zusammen als Vertragspartei im Vertrag aufgeführt sind. In diesem Falle bleibt der Vertrag gültig bestehen, auch wenn ein Partner die Wohnung verlässt oder im Extremfall verstirbt.
-
Was passiert, wenn ich gesundheitsbedingt nicht mehr in der Wohnung bleiben kann oder sterbe?"Im Pflege- oder Todesfall erlischt das Nutzungsrecht. Die Einmalzahlung wird anteilsmässig (pro rata temporis) an die Erben ausbezahlt, nachdem die Sache übergeben wurde. Angenommen man verstirbt unerwartet im 6. Jahr (von 10 Jahren), so werden 4/10 (40%) der ursprünglichen Einmalzahlung zurückerstattet.
-
Kann ich den Vertrag erneuern bzw. um eine Periode verlängern?Grundsätzlich ja. Dies hängt jedoch vom Zustand und Alter einer Immobilie ab, ob z.B. eine grosszyklische Sanierung fällig ist oder nicht. In jedem Fall wäre erneut eine Einmalzahlung fällig. Diese und die regelmässigen Gebühren müssen aber den neuen Marktgegebenheiten angepasst werden und können sich insofern von deiner letzten Nutzungsperiode unterscheiden.
-
Kann ich meine Wohneinheit baulich verändern?Es ist sehr viel möglich, du musst dir jedoch bewusst sein, dass die Wohneinheit im Originalzustand und gebrauchsfähig zurückzugeben ist. Je nachdem sind wir im Einzelfall gesprächsbereit, die Wohnung in verändertem Zustand zu übernehmen, wenn es sich z.B. um wertvermehrende Massnahmen handelt. Eine Kostenbeteiligung seitens der Eigentümerin ist jedoch ausgeschlossen.
bottom of page